©2016-2022 Björn B. Grun | ONIX-DESIGN – Alle Rechte vorbehalten
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(Alliance of German Designers, AGD)
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Ein Redesign eines Logos kann viele Gründe haben und kommt gar nicht so selten vor.
Ein Markenrelaunch könnte ein Grund sein. Es kann technische Hintergründe haben, ich hatte Kunden, die bereits ein Logo nutzten (dessen Herkunft lasse ich mal außen vor) und besaßen lediglich pixelbasierte Daten. Dies macht die Weiterverarbeitung schwierig, ich wurde gebeten die Daten nachzubauen und als Vektordaten anzulegen. Bei diesem Vorgang sollten dann auch gleich Optimierungen des Designs vorgenommen werden. Ein weiterer Grund kann ganz einfach sein, das Logo funktioniert nicht und der Kunde ist aus funktioneller und ästhetischer Sicht unzufrieden.
Ich hatte auch Anfragen von Unternehmen, die mit Wortmarken gearbeitet haben, mit der Zeit gewachsen sind und ihr Logo beim Deutschen Patentamt schützen lassen wollten. Hier hat sich die Vergangenheit gerecht. Beim Erstellen einer Wortmarke sollte stehts beachtet werden, dass das Patentrecht ausschließlich unter einer Wortmarke den Wortlaut versteht und nicht die Gestaltung.
Bei diesen Kunden war der Wortlaut nicht individuell genug und sie mussten auf eine Wort- Bildmarke ausweichen und ein Redesign beauftragen. Eine Alternative in einer solchen Situation wäre die bestehende Wortmarke so umzugestalten, dass das Design nicht mehr aus einer Satzschrift besteht. Sondern aus individueller Formgestaltung, somit kann dieses als Bildmarke angesehen werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Logo von Disney.
Die Kunden hatten den Nachteil einer Aufwendigen Umrüstung. Jegliche Werbung, alle Geschäftspapiere und Onlinemedien mussten angepasst werden. Letztendlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden ob am Logodesign gespart wird, doch glaube ich nicht, dass die damalige Einsparung am Logodesign im Verhältnis zu der wirklich teuren Umrüstung gestanden hat.
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Björn B. Grun
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